Art. 26 DSGVO - Gemeinsam Verantwortliche

Vorbemerkung

Soweit die PAYBACK GmbH und/oder SMARTSTREAM TV GmbH gemeinsame Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, sind die Pflichten wie folgt verteilt.

Anlaufstelle für die betroffenen Personen i.S.v. Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO:

PAYBACK GmbH
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 03, 85330 München
Telefon: 089 / 540 20 80 20
Fax: 0180 / 50 55 108

Um welche Datenverarbeitungen geht es?
Beschreibung der Verarbeitung Setzen eines Third-Party-Cookies für nachfolgendes Cookie-Matching Lieferung von soziodemografischen Strukturdaten zur Nutzung im Rahmen von ausgespielter Online Werbung. Nutzung der gelieferten soziodemografischen Strukturdaten für Look-alike-Modelling
Zwecke der Verarbeitung Cookie-Matching Look-alike-Modelling Ausspielung von Online Werbung auf Basis der gebildeten Look-Alikes
Wer ist als gemeinsamer Verantwortlicher beteiligt?
PAYBACK GmbH ("PB") ja ja nein
SMARTSTREAM TV GmbH("Smartstream") ja ja ja
Welcher Verantwortliche erfüllt welche Pflicht?
Art. 12 Anlaufstelle und Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle. PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle. PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle.
Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten PB für sich und Smartstream. PB für sich und Smartstream. PB für sich und Smartstream.
Art. 14 Informationspflicht, wenn Daten nicht bei Betroffenem erhoben wurden PB für sich und Smartstream. PB für sich und Smartstream. PAYBACK als Anlaufstelle für Smartstream, auf Basis der von Smartstream zur Verfügung gestellten Informationen, im Übrigen Smartstream selbst
Art. 15 Bearbeitung von Auskunftsverlangen jeder für sich jeder für sich Smartstream
Art. 16 Bearbeitung von Berichtigungsanfragen jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt
Art. 17 o. 18 Bearbeitungen von Löschbegehren oder Beschränkung der Verarbeitung und Art. 19 Mitteilung der Löschpflicht jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt
Art. 20 Abwicklung von Herausgabeverlangen (Datenportabilität) jeder für sich jeder für sich Smartstream
Art. 21 Bearbeitung von Widersprüchen jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt
Art. 24 i.V. m. Art. 32 Festlegung, Dokumentation, Überprüfung und Aktualisierung der techn.-org. Maßnahmen jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung
Art. 28 Einschaltung von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern und deren Überprüfung jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung
Art. 30 Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten jeder für die Verfahren, für die er alleiniger Verantwortlicher ist. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit: Jeder Beteiligte beschreibt den Teil der Verarbeitung, den er technisch durchführt jeder für die Verfahren, für die er alleiniger Verantwortlicher ist. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit: Jeder Beteiligte beschreibt den Teil der Verarbeitung, den er technisch durchführt Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung
Art. 33, 34 Prozess bei meldepflichtigen Datenpannen jeder für sich; konkrete Meldungen werden durch PB koordinert jeder für sich; konkrete Meldungen werden durch PB koordinert Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung
Art. 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten jeder für sich jeder für sich jeder für sich